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Strafrecht - Leichtfertige Geldwäsche

  • Autorenbild: Ramon Thal
    Ramon Thal
  • 28. Apr. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Mai 2024

  • Unerkannte Gefahr bei unerwarteten Überweisungen?


Geldwäsche ist ein ernster Vorwurf, der oft mit komplexen kriminellen Machenschaften in Verbindung gebracht wird. Doch was passiert, wenn Personen versehentlich in den Verdacht der Geldwäsche geraten? Dies ist ein Phänomen, das als "leichtfertige Geldwäsche" bezeichnet wird und oft unbeabsichtigt auftritt. Seit Anfang 2021 ist es strafbar, einen (jeden)

Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt für sich zu verwenden, wenn dabei die rechtswidrige Herkunft des Gegenstandes leichtfertig nicht erkannt wird.


In derartigen Fällen trifft der Vorwurf die Betroffenen oft hart und unerwartet.

Die entscheidende rechtliche Frage: muss der Beschuldigte erkennen, dass ein unerwarteter Geldeingang auf dem Konto auf einer rechtswidrigen Tat beruht.


Die richtige Antwort muss "nein" lauten. Obwohl  für dieses Phänomen im Zivilrecht das sogenannte Bereicherungsrecht geschaffen wurde ist der Grad zur Strafbarkeit oft schmal.

Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Der Grund für einen unerwarteten Geldeingang kenn. Doch immer dann, wenn die Überweisung kein Fehler war, sondern eine Straftat zugrunde liegt ist häufig viel Überzeugungskraft notwendig, damit auch das zuständige Gericht erkennt, dass aus Sicht des Betroffenen keine Leichtfertigkeit bestand. Gelingt dies folgt ein Freispruch.


Entscheidend ist wie immer: Machen Sie keine vorschnelle Aussage und kontaktieren Sie einen Verteidiger. Ein unbedachter Satz - "Wenn mir jemand Geld überweist, dann kann ich das benutzen, ob das Konto gehackt wurde kann mir doch egal sein" - kann zu einer Verurteilung führen.

 
 
 

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