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Weitere Rechtsgebiete

"Alles ist Wechselwirkung."

- Johann Wolfgang von Goethe 

Viele rechtliche Fragestellungen berühren mehrere Rechtsgebiete. Bei fachübergreifenden Themen erfolgt eine enge Abstimmung mit Kooperationspartnern für eine umfassende, passgenaue Lösung.

​Dank bestem Kontakt zu weiteren Kanzleien und Kooperationspartnern kann immer ein geeigneter Ansprechpartner gefunden werden, selbst dann wenn die Kanzlei nicht selbst in Ihrem Rechtsgebiet berät. 

Weitere Rechtsgebiete 

Wenn Ihre Frage nicht unmittelbar das Arbeits‑ oder Strafrecht betrifft, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam prüfen wir, welches Rechtsgebiet betroffen ist und stellen den Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt her, sollte Ihre Fragestellung oder Ihr Fall nicht von der Kanzlei von Rechtsanwalt Thal übernommen werden können. Nutzen Sie das Kontaktformular, rufen Sie an oder schreiben Sie eine E‑Mail. Die Kanzlei koordiniert die nächsten Schritte und stellt sicher, dass Ihre Rechte in jedem Rechtsgebiet gewahrt bleiben.

Häufige Überschneidungen 

Familie

In der Praxis zeigt sich, dass strafrechtliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen oft nicht isoliert betrachtet werden können. Gerade Konflikte am Arbeitsplatz wirken sich schnell auch auf das familiäre Verhältnis aus – etwa bei Kündigungen, die Unterhaltszahlungen gefährden, oder bei strafrechtlichen Ermittlungen, die das Vertrauen innerhalb der Familie belasten. Auch im Bereich des Sorgerechts oder bei Fragen zum Umgangsrecht stehen arbeitsrechtliche Verpflichtungen und familiäre Interessen häufig nebeneinander.

Im Rahmen der Geschädigtenvertretung bietet Rechtsanwalt Ramon Thal in Gewaltschutzsachen eine schnelle Terminsvergabe an. So wird eine umfassende Beratung und ein zielgerichtetes Vorgehen mit den notwendigen Mitteln realisiert. 

Erbe 

Bei arbeitsrechtlichen Veränderungen und auch nach Straftaten kommt es vor, dass sich manche Mandanten erstmals Gedanken um die Zukunft machen oder alte Entscheidungen überdenken. Beispielsweise kann ein gemeinschaftliches Testament nach Straftaten innerhalb der Familie nicht mehr gewünscht sein. Auch in diesen Fällen steht Ihnen die Kanzlei Thal mit einem Rat zur Seite. Sollte sich ein umfangreicher Streit entwickeln, wird Ihr Fall mit dem passenden Experten erörtert und auf Ihren Wunsch jeder Streit ausgefochten. 

Verkehrsunfall

Ein weiteres klassisches Beispiel ist die Verkehrsunfallregulierung: Nach einem Unfall können Bußgeldverfahren oder sogar strafrechtliche Vorwürfe wie fahrlässige Körperverletzung hinzukommen. Gleichzeitig sind zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu klären. Betroffene benötigen daher oft nicht nur einen Strafverteidiger, sondern auch anwaltliche Unterstützung im Verkehrsrecht und bei der Auseinandersetzung mit Versicherungen.

Die Kanzlei Thal bietet Mandanten eine ganzheitliche Beratung: Wir berücksichtigen sowohl die strafrechtliche Verteidigung, das Arbeitsrecht und die möglichen Auswirkungen auf das Familienrecht, als auch Fragen der Unfallregulierung. So erhalten Sie eine rechtliche Betreuung, die alle relevanten Lebensbereiche im Blick behält und sicherstellt, dass Ihre Interessen umfassend gewahrt werden.

Forderungseinzug 

Unternehmen – insbesondere Physiotherapiepraxen, Heilmittelerbringer und andere Dienstleister – unterstützt die Kanzlei beim Einzug offener Forderungen. Bleibt eine Rechnung trotz Zahlungsziel unbezahlt, sollte der Gläubiger den Schuldner zunächst abmahnen. Eine Mahnung ist eine einseitige Aufforderung, die fällige Zahlung zu erbringen; sie setzt den Schuldner in Verzug. Rechtlich genügt eine einzige Mahnung, doch aus kaufmännischer Sitte schickt man oft eine zweite und gegebenenfalls dritte Mahnung, um eine außergerichtliche Lösung zu ermöglichen.

Führt dies nicht zum Erfolg, kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid; wenn der Schuldner nicht widerspricht, erhält der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid. Dieser Vollstreckungsbescheid stellt einen vollstreckbaren Titel dar und erlaubt die Zwangsvollstreckung – beispielsweise die Pfändung von Bankguthaben oder Lohn bzw. die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien. Die Kanzlei begleitet Sie bei jedem Schritt – von der Erstellung rechtssicherer Mahnungen über das Mahnverfahren bis zur Durchsetzung Ihrer Forderungen. Gern besprechen wir die Möglichkeiten in einer kostenlosen Erstberatung. 

KONTAKT

Ramon Thal

Rechtsanwalt
 

Obotritenring 98 

19053 Schwerin

info@schweriner-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0385 760 77 0

Fax:         0385 760 77 10

Bei strafrechtlichen Notfällen:

0162 6241050

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