
Arbeitsrecht
Kompetente Beratung in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts: Von der vertraglichen Gestaltung über Kündigungs- und Abmahnungsfragen bis hin zur Mitbestimmung. Auch Kollektivarbeitsrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Unterstützung von Betriebsräten bei Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen, gehören zum Leistungsspektrum der Kanzlei. Praxisnahe, wirtschaftliche und rechtssichere Lösungen stehen dabei im Vordergrund.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Arbeitsrecht für Arbeitgeber bedeutet, Risiken früh zu erkennen und Arbeitsbeziehungen von Beginn an rechtssicher zu gestalten. Im Mittelpunkt stehen die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, variablen Vergütungs‑ und Wettbewerbsabreden; Anpassung laufender Arbeitsbedingungen; form‑ und fristgerechte Abmahnungen und Kündigungen. Ebenso wichtig sind Verhandlungen mit Betriebsräten und schlanke Betriebsvereinbarungen, etwa zu Arbeitszeit, Entgelt oder mobiler Arbeit. Die Kanzlei entwickelt dafür praxisnahe Lösungen, die Kosten reduzieren und Handlungsspielräume sichern.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Ob Vertrag, Versetzung oder Kündigung – Arbeitnehmer benötigen klare rechtliche Rückendeckung. Die Beratung setzt hier an und schützt Rechte von Beginn an: Prüfung von Arbeitsverträgen, Befristungen und Vergütungsregelungen; Durchsetzung von Ansprüchen auf Lohn, Urlaub, Teilzeit und Elternzeit; Abwehr von Mobbing und Diskriminierung; Begleitung bei Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen. Klare Strategien ermöglichen eine schnelle Durchsetzung von Ansprüchen und sichern die berufliche Perspektive.
Arbeitsrecht für Führungskräfte
Entscheidungen auf Führungsebene tragen besondere Verantwortung – ebenso individuell muss der arbeitsrechtliche Rahmen gestaltet werden. Die Beratung für Führungskräfte umfasst insbesondere die Prüfung und Verhandlung von Dienstverträgen, Bonus- und Beteiligungsmodellen, Wettbewerbs- und Verschwiegenheitsklauseln sowie D&O‑Haftungsfragen. Begleitet werden außerdem interne Ermittlungen, Compliance-Vorgaben und die Absicherung persönlicher Haftungsrisiken. Im Trennungsfall werden Aufhebungs- und Abwicklungsverträge strategisch ausgehandelt, um Reputation und Abfindung zu sichern.
Mitbestimmung & Betriebsrat
Ob als Betriebsrat oder als Arbeitgeber im Konflikt mit dem Betriebsrat – das Betriebsverfassungsrecht verlangt schnelles, fundiertes Handeln. Die Kanzlei vertritt Betriebsräte bei der Durchsetzung von Informations‑, Beratungs‑ und Mitbestimmungsrechten, begleitet Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen und Einigungsstellenverfahren. Arbeitgeber erhalten gleichermaßen strategische Unterstützung, um mitbestimmungspflichtige Maßnahmen rechtssicher umzusetzen, Konflikte zu befrieden und Produktivitätsverluste zu vermeiden. Ziel sind pragmatische Lösungen, die Rechtssicherheit und betriebliche Effizienz vereinen.