
„Verteidigung ist Kampf -
Kampf um die Rechts des Beschuldigen -
Kampf um Ihre Rechte!"
Ein Strafverfahren ist immer ein massiver Eingriff in Ihr Leben, Ihre Privatsphäre und Ihre Rechte. Die Pflicht des Strafverteidigers ist die Wahrung Ihrer Rechte um jeden Preis.
Diese Aufgabe beginnt nicht erst in einer gerichtlichen Hauptverhandlung sondern bereits mit der ersten Konfrontation eines Vorwurfes oder auch schon mit einer Zeugenvorladung. Es ist von entscheidender Bedeutung den Ermittlungsorganen des Staates in jeder Situation gut vorbereitet und beraten gegenüberzustehen.
Ermittlungsverfahren
Bereits ab der Ersten Konfrontation oder schon davor steht Ihnen die Kanzlei tatkräftig zur Seite. Dabei geht die Tätigkeit über eine rein rechtliche Beratung hinaus. Als Team stärken die Kanzlei Ihnen den Rücken gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft aber auch gegenüber der Öffentlichkeit. Egal mit welchem Vorwurf Sie konfrontiert sind übernimmt die Kanzlei eine ausschließlich an Ihren Interessen ausgerichtete umfassende Vertretung.
Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung stärkt Ihnen die Kanzlei Thal den Rücken.
Ob Angeklagter, geschädigter Nebenkläer oder als Zeugenbeistand wird Ihnen nicht nur eine umfassende Vorbereitung mit Blick auf den Verhandlungstag geboten sondern auch der entstehende Druck gemeinsam mit Ihnen getragen.
Strafvollstreckung
In manchen Fällen ist eine Verurteilung unvermeidbar. In der dann folgenden Strafvollstreckung gibt es viele Möglichkeiten die häufig ungenutzt bleiben.
Von der Vorbereitung einer vorzeitigen Entlassung, der Verhinderung eines Bewährungswiderrufs oder der Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit steht Ihnen die Kanzlei zur Seite.