Strafrecht
"Besser, man riskiert, einen Schuldigen zu retten, als einen Unschuldigen zu verurteilen"
- Voltaire
Strafrechtliche Ermittlungen können erhebliche persönliche und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein Strafverteidiger ist Ihr Interessenvertreter; seine einzige Aufgabe - Sie zu verteidigen!
Anders als im Zivilverfahren kann der Strafverteidiger aus eigenem Recht verteidigen. Er kann Erklärungen selbst und nicht nur in Ihrem Namen abgeben. Hieraus ergeben sich erhebliche Vorteile, beispielsweise bei der späteren Verwertbarkeit von Angaben und Stellungnahmen. Über diese feinen aber gewichtigen Unterschiede berät Sie ein Anwalt für Strafrecht - ein Strafverteidiger.
Eine effektive Verteidigung setzt frühzeitige und sachkundige Beratung voraus. Ziel ist es, belastende Maßnahmen abzuwehren, Verfahren frühzeitig zu beeinflussen und drohende Sanktionen zu vermeiden oder abzumildern und den Mandanten bestmöglich aufzustellen. Die Beratung umfasst alle Verfahrensabschnitte von der ersten Anhörung über die Hauptverhandlung bis zur Strafvollstreckung. Auch im Umgang mit Durchsuchung, Untersuchungshaft oder Vermögensabschöpfung ist eine präzise, strategisch ausgerichtete Verteidigung entscheidend.
STRAFRECHT für Beschuldigte
Bereits der erste Kontakt mit Ermittlungsbehörden kann gravierende Folgen haben; sei es durch eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Festnahme. In dieser Situation ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend.
Dabei gilt eine Regel: Keine Aussage ohne umfassende Aktenkenntnis. Die einzige Regel, von der es keine Ausnahme gibt.
Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und eine sachgerechte, faire Behandlung sicherzustellen und das Beste für SIE zu erkämpfen.
„Verteidigung ist Kampf -
Kampf um die Rechte des Beschuldtigen -
Kampf um Ihre Rechte!"
Sie werden einer Straftat beschuldigt?
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt sind, eine Verhaftung oder Hausdurchsuchung durchgeführt oder ein Haftbefehl gegen Sie erlassen worden ist, sollten Sie zunächst nichts aussagen, sofort einen Strafverteidiger beauftragen und weiterhin nichts aussagen! Je mehr Druck die Strafverfolgungsorgane ausüben, desto wichtiger ist dieser Grundsatz.
In Notfällen steht Ihnen die Kanzlei rund um die Uhr zur Verfügung.
Wahl- oder Pflichtverteidiger?
Der Pflichtverteidiger als sogenannter notwendiger Verteidiger steht Ihnen in den in § 140 StPO geregelten Konstellationen zu. Dies gilt unabhängig von Ihrer finanziellen Situation.
Nutzen Sie Ihr Recht, in jeder Lage des Verfahrens einen Anwalt zu kontaktieren! Ihr Verteidiger ist im Strafverfahren die einzige Person, die uneingeschränkt für Ihre Interessen - Ihre optimale Verteidigung einsteht. Wählen Sie Ihren Verteidiger selbst!
Ein Beispiel für eine notwendige Verteidigung ist die Untersuchungshaft. Werden Sie dem Haftrichter vorgeführt, wird Ihnen ein Anwalt bestellt falls Sie keinen Verteidiger haben. Das bedeutet aber nicht, dass das Gericht Ihnen diesen Pflichtverteidiger aussuchen muss. Sie haben immer das Recht, Ihren Verteidiger selbst zu wählen. Auch ein Wahlverteidiger kann auf Ihren Antrag als notwendiger Verteidiger beigeordnet werden. Zögern Sie nicht Kontakt zu Ihrem Wunschverteidiger aufzunehmen!
Sollten Sie sich in besonders gefährdeten Personenkreisen befinden - beispielsweise den Kontakt mit dem Betäubungsmittelstrafrecht fürchten - ist Ihnen zu empfehlen, dass Sie sich bereits vor dem Ernstfall mit der Frage Ihrer Verteidigung auseinandersetzen. Kontaktieren Sie einen Verteidiger und besprechen die Konditionen einer Verteidigung. Dazu zählt auch die Frage, ob im Ernstfall eine Pflichtverteidigung durch den Anwalt für Strafrecht möglich ist.
STRAFRECHT für Geschädigte
Strafverfahren betreffen nicht nur Beschuldigte – auch Geschädigte einer Straftat haben das Recht, ihre Interessen wirksam zu vertreten und aktiv am Verfahren teilzunehmen. Wer durch eine Straftat körperlich, seelisch oder materiell geschädigt wurde, steht oft vor einer belastenden Situation: Ermittlungsverfahren, Gerichtsverhandlungen und der Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft sind für Laien schwer zu überblicken. Rechtliche Begleitung sorgt dafür, dass die eigenen Ansprüche nicht in den Hintergrund geraten.
Ein zentrales Instrument für Geschädigte ist die Nebenklage. Sie ermöglicht es, sich dem Strafverfahren auf der Seite der Staatsanwaltschaft anzuschließen, Fragen zu stellen, Beweisanträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen. So können Geschädigte aktiv Einfluss auf den Ablauf des Prozesses nehmen und sicherstellen, dass ihre Sichtweise Gehör findet. Neben der Nebenklage kann auch ein Zeugenbeistand wichtig sein. Gerade in sensiblen oder konfliktreichen Verfahren bietet die anwaltliche Begleitung während der Vernehmung Sicherheit, schützt vor unzulässigen Fragen und hilft, die Aussage strukturiert und vollständig zu machen.
Schmerzensgeld
Oft stehen neben der strafrechtlichen Aufarbeitung auch finanzielle Fragen im Raum. Hier bietet das Adhäsionsverfahren eine Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche – wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld – direkt im Strafprozess geltend zu machen. Dadurch entfällt ein gesondertes Zivilverfahren, was Zeit und Kosten spart. Diese Verknüpfung von Straf- und Zivilrecht kann insbesondere bei klarer Beweislage und eindeutiger Verantwortlichkeit des Täters ein effektives Mittel sein, um schnell zu einer abschließenden Entscheidung zu gelangen.
Eine klare juristische Strategie stellt sicher, dass Geschädigte nicht nur passiv zusehen, sondern ihre Position mit Nachdruck und rechtlicher Präzision vertreten wird.
Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren ist die entscheidende Phase im Strafrecht. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob genügend Beweise für eine Anklage vorliegen. Schon in diesem Stadium drohen schwerwiegende Folgen wie Durchsuchungen oder Untersuchungshaft. Für Beschuldigte gilt: keine Aussage ohne rechtliche Beratung und keine Zustimmung zu freiwilligen Maßnahmen. Eine konsequente Verteidigung im Ermittlungsverfahren – mit Akteneinsicht, Prüfung der Haftgründe und gezielter Strategie – ist der Schlüssel, um Anklage oder Freiheitsentzug abzuwehren. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und die Weichen für ein faires Verfahren gestellt werden.
Hauptverhandlung
Nach Eröffnung der Anklage wird in der Hauptverhandlung über Schuld oder Freispruch entschieden. Der Ablauf folgt einem festen Gang: Verlesung der Anklage, Befragung der Angeklagten und die Beweisaufnahme. Jede Erklärung des Angeklagten muss exakt vorbereitet sein, da unüberlegte Aussagen die Position nachhaltig schwächen können. Schweigen ist daher oft die beste Verteidigung und kann entscheidend zum Ergebnis beitragen. Ebenso wichtig sind eine klare Strategie, eine präzise Prozessführung und eine gründliche Vorbereitung. Nur so lassen sich Chancen optimal nutzen und Risiken wirksam vermeiden.
Ein erfahrener Verteidiger sorgt dafür, dass Ihre Rechte in jedem Stadium des Verfahrens gewahrt bleiben.
Untersuchungshaft
Untersuchungshaft greift tief in das Leben eines Beschuldigten ein und bedeutet oft eine erhebliche Belastung für Familie und Umfeld. Auch ein Wahlverteidiger kann in dieser Situation die Vertretung übernehmen. Häufig sind es Angehörige, die den ersten Kontakt herstellen und rechtliche Hilfe organisieren. In solchen Fällen ist ein zeitnaher Besuch in der Haft notwendig, um die Situation zu prüfen, die Haftgründe zu klären und erste Schritte der Verteidigung einzuleiten. Eine frühzeitige und konsequente Betreuung entscheidet darüber, ob Haft angeordnet bleibt oder aufgehoben werden kann.
Gerade in dieser einschneiden Situation gilt jedoch:
Keine Aussage ohne Aktenkenntnis!
Das Recht zu Schweigen - Machen Sie davon Gebrauch!
Sie haben sicherlich schon einmal davon gehört, vom Recht zu schweigen. Dieses Recht gibt es tatsächlich und Sie sollten davon unbedingt Gebrauch machen, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird und z. B. Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Aussage von Ihnen erhalten wollen. Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen – z. B. auch im Straßenverkehr nach einem Unfall! – haben Sie ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen kein Wort zum Tatvorwurf sagen – tun Sie das auch nicht ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Strafverteidiger! Aber auch wenn Sie Zeuge einer Straftat sind und z. B. mit dem Verdächtigen verheiratet, verlobt oder eng verwandt sind, haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auch dann müssen Sie weder bei der Polizei noch vor Gericht eine Aussage machen. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch, sagen Sie wirklich nichts, bis Sie mit Ihrem Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger gesprochen haben.
