top of page

B wie Bußgeld: Lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

  • Autorenbild: Ramon Thal
    Ramon Thal
  • 4. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Falsch geparkt, geblitzt worden, zu dicht aufgefahren oder bei Rot über die Ampel gefahren – gelber Brief und schon stellt sich die Frage:


Soll ich zahlen oder Einspruch einlegen?


Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an.


Bei kleineren Parkverstößen ist ein Einspruch häufig wirtschaftlich nicht sinnvoll. Wenn es nur um ein

geringes Verwarnungs- oder Bußgeld geht und weder Punkte noch ein Fahrverbot drohen, stehen die Kosten einer anwaltlichen Vertretung oft außer Verhältnis zum möglichen Ergebnis.


Wer also wegen eines einfachen Parkverstoßes 20, 30 oder 40 Euro zahlen soll, wird durch einen anwaltlichen Einspruch regelmäßig keinen wirtschaftlichen Vorteil erzielen. In solchen Fällen ist es meist vernünftiger, das Bußgeld zu bezahlen und die Sache abzuschließen.

Anders ist es, wenn mehr auf dem Spiel steht.


Die Grenze zu Punkten oder sogar einem Fahrverbot ist sehr eng. Grade mit modernen Fahrzeugen kommt es schnell zu hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Bei schwereren Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsverstößen oder Rotlichtverstößen lohnt sich die Prüfung von Verteidigungsmöglichkeiten. Nicht jeder Bußgeldbescheid hält einer genauen Überprüfung stand.


Bei vielen Geschwindigkeitsmessungen berufen sich Behörden und Gerichte auf ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Bestimmte Messgeräte und Messabläufe sind technisch zugelassen. Dann gilt eine Beweislastumkehr. Der Betroffene muss zuerst Zweifel am Messverfahren wecken. Dazu muss nachgewiesen werden, dass das Messgerät falsch aufgebot oder bedient wurde. Solange dieser Nachweis nicht gelingt, wird das Gericht davon ausgehen, dass das Messergebnis fehlerfrei ist.


Aus diesem Grund lohnt sich eine Akteneinsicht bei schwereren Verstößen immer. Viele Bescheide lassen sich auf dieser Basis zwar nicht angreifen, es gibt aber immer wieder Fälle, in denen die Messung eindeutig rechtswidrig ist. In einem aktuellen Fall in Hamburg hatte die Behörde den Blitzer so aufgebaut, dass die Leitplanke einen relevanten Teil des gemessenen Fahrzeugs überdeckte. Das bedeutet, dass jeder, der sich gegen diesen Blitzer gewährt hätte, einen Erfolg erlebt hätte.


Zu prüfen sind stets:


  • das Messprotokoll,

  • die Eichnachweise,

  • die Schulungsnachweise der Messbeamten,

  • die Messfotos,

  • die Aufstellbedingungen,

  • die Beschilderung,

  • die Auswertung der Messung,

  • mögliche Besonderheiten am Messort.


Denn „standardisiertes Messverfahren“ bedeutet nicht: unangreifbar.


Warum ein Punkt später entscheidend sein kann



Es darf nicht unterschätzt werden, was ein eintelner Punkt bedeuten kann. Wer keine oder nur wenige Punkte hat, steht in einem späteren Verfahren deutlich besser da – insbesondere dann, wenn ein Fahrverbot droht.


Denn bei einem drohenden Fahrverbot kann es im Einzelfall möglich sein, auf eine Umwandlung des Fahrverbots in eine erhöhte Geldbuße hinzuwirken.


Wer dagegen bereits Punkte gesammelt hat oder wiederholt auffällig geworden ist, hat es deutlich schwerer.


Im Ergebnis bedeutet steht fest:


Bei kleinen Parkverstößen steht ein Einspruch häufig außer Verhältnis zu den Kosten. Geht es aber um Punkte, Fahrverbot, Probezeitmaßnahmen oder berufliche Folgen, ist das anders.


Nicht jede Messung hält den Anforderungen des standartisierten Messverfahrens stand. Eine verdeckte Bilddarstellung, ein fehlerhaftes Messprotokoll oder eine unvollständige Dokumentation können ausreichen, um einen Punkt oder sogar ein Fahrverbot zu verhindern. Das kann jedoch erst nach einer Einsichtnahme in die Akte geprüft werden.


Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte deshalb genau prüfen lassen, ob sich ein Einspruch lohnt – bevor die Frist abläuft.

 
 
 

Kommentare


KONTAKT

Ramon Thal

Rechtsanwalt
 

Obotritenring 98 

19053 Schwerin

info@schweriner-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0385 760 77 0

Fax:         0385 760 77 10

bottom of page