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Sie werden einer Straftat beschuldigt?
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt sind, eine Verhaftung oder Hausdurchsuchung durchgeführt oder ein Haftbefehl gegen Sie erlassen worden ist, sollten Sie zunächst nichts aussagen, sofort einen Strafverteidiger beauftragen und weiterhin nichts aussagen!
Die Kanzlei ist vorwiegend im Strafrecht tätig und bietet Ihnen eine umfassende und schnelle Beratung. In Notfällen steht Ihnen die Kanzlei rund um die Uhr zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass in Fällen, in denen keine Verhaftung erfolgt ist, zunächst ein Mandatsverhältnis begründet und die Honorarfrage geklärt werden muss.
Hierzu rufen Sie an, setzten sich mit der Kanzlei per E-Mail in Verbindung oder nutzen das Kontaktfeld.
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